Die wichtigsten Begriffe rund um das Kinder- und Jugendhilfegesetz - verständlich erklärt.
Was ist das SGB VIII?+
Das SGB VIII ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch - das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Es regelt, welche Unterstützung Kinder, Jugendliche und Familien in Deutschland gesetzlich beanspruchen können, von Erziehungsberatung über Frühe Hilfen bis zur stationären Unterbringung. Jugendhilfe ist damit ein Rechtsanspruch, keine freiwillige Leistung.
Was ist das Jugendamt?+
Das Jugendamt ist die kommunale Behörde, die für die Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist. In Berlin hat jeder der zwölf Bezirke ein eigenes Jugendamt, in Brandenburg jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt. Das Jugendamt prüft Hilfebedarfe, bewilligt Leistungen und arbeitet dafür mit freien Trägern wie Ankernetz zusammen.
Was ist der ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst)?+
Der ASD ist die erste Anlaufstelle innerhalb des Jugendamts für Familien. Dort arbeiten die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die Erstgespräche führen, den Hilfebedarf einschätzen und die Hilfeplanung koordinieren. Wenn Sie sich beim Jugendamt melden, landen Sie in der Regel zuerst beim ASD Ihres Wohnbezirks.
Was ist ein Hilfeplan und ein Hilfeplangespräch?+
Der Hilfeplan (§ 36 SGB VIII) ist die schriftliche Vereinbarung, die festlegt, welche Unterstützung eine Familie oder ein Kind erhält und mit welchem Ziel. Er entsteht im Hilfeplangespräch, an dem Jugendamt, Familie, Kind bzw. Jugendlicher und gegebenenfalls der Träger der Hilfe gemeinsam teilnehmen. Der Hilfeplan wird regelmäßig überprüft und angepasst.
Was bedeutet Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII?+
Inobhutnahme bedeutet, dass das Jugendamt ein Kind oder einen Jugendlichen vorübergehend und ohne vorherige gerichtliche Entscheidung in Schutz nimmt, weil eine dringende Gefahr vorliegt - etwa bei akuter Gewalt, Vernachlässigung oder wenn ein Jugendlicher selbst darum bittet. Sie ist immer eine Notfallmaßnahme und zeitlich begrenzt, bis über die weitere Hilfe entschieden ist.
Was bedeutet Kindeswohlgefährdung?+
Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn die körperliche, geistige oder seelische Entwicklung eines Kindes durch Vernachlässigung, Misshandlung oder andere Umstände erheblich gefährdet ist und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Der Begriff ist zentral für § 8a SGB VIII und entscheidet, wann Jugendämter eingreifen müssen.
Was ist § 8a SGB VIII - der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung?+
§ 8a SGB VIII verpflichtet Jugendämter und Fachkräfte, bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung systematisch das Risiko einzuschätzen und geeignete Schritte einzuleiten - von einem Beratungsangebot bis zur Inobhutnahme. Auch Kitas, Schulen und andere Einrichtungen sind über diese Vorschrift eingebunden, wenn sie Auffälligkeiten bemerken.
Was ist eine Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft?+
Eine Vormundschaft überträgt die elterliche Sorge vollständig auf eine andere Person oder das Jugendamt, meist wenn die Eltern die Sorge nicht ausüben können. Eine Ergänzungspflegschaft betrifft nur einen Teilbereich der elterlichen Sorge, zum Beispiel gesundheitliche oder schulische Entscheidungen, während die Eltern in anderen Bereichen weiter sorgeberechtigt bleiben.
Wer trägt die Kosten der Kinder- und Jugendhilfe?+
Die Leistungen der Jugendhilfe werden vom zuständigen Jugendamt finanziert. Für Familien entstehen bei ambulanten Hilfen und Beratung in der Regel keine Kosten. Bei stationären Hilfen gibt es einen gesetzlich geregelten, einkommensabhängigen Kostenbeitrag der Eltern - dieser ist in der Praxis oft gering oder wird ganz erlassen.
Was ist ein freier Träger der Jugendhilfe?+
Ein freier Träger ist eine anerkannte, meist gemeinnützige Organisation, die im Auftrag und mit Finanzierung des Jugendamts konkrete Hilfen durchführt - vom Beratungsgespräch bis zur Wohngruppe. Jugendämter steuern und finanzieren, freie Träger wie Ankernetz setzen die Hilfe im Alltag um. Bekannte freie Träger sind zum Beispiel Diakonie, Caritas oder AWO, daneben gibt es spezialisierte kleinere Träger.