Was ist Krisenintervention bei Kindern und Jugendlichen?
Krisenintervention ist eine Form der sozialpädagogischen und psychologischen Notfallhilfe für Kinder und Jugendliche, die sich in einer akuten, nicht mehr selbst beherrschbaren Krisensituation befinden. Sie unterscheidet sich von regulärer Jugendhilfe durch ihren unmittelbaren Charakter: Es geht nicht um langfristige Planung, sondern um Sicherheit hier und jetzt.
Krisenintervention wird in der Regel für einen begrenzten Zeitraum von wenigen Tagen bis einigen Wochen gewährt. Ziel ist zunächst die Stabilisierung - danach wird gemeinsam mit dem Jugendamt, der Familie und dem Jugendlichen ein Hilfeplan für die Zeit danach entwickelt.
Wann ist Krisenintervention notwendig?
Eine Krisenintervention wird notwendig, wenn ein Kind oder Jugendlicher sich in einer Situation befindet, die eine sofortige Herausnahme aus dem bisherigen Umfeld erfordert oder die akute Gefahr für Leib und Seele darstellt.
- Akute Suizidalität oder Selbstverletzung ohne ambulante Absicherung
- Häusliche Gewalt - körperlich, psychisch oder sexuell
- Plötzliche Obdachlosigkeit (z.B. nach Konflikt mit Erziehungsberechtigten)
- Akute psychische Dekompensation ohne Klinikindikation
- Vernachlässigung oder Verwahrlosung mit unmittelbarer Gefährdung
- Wegfall der Betreuungsperson durch Inhaftierung, Klinikaufnahme oder Tod
- Eskalation in der Herkunftsfamilie mit konkreter Kindeswohlgefährdung
Wie läuft eine Krisenintervention ab?
Der Ablauf einer Krisenintervention lässt sich grob in vier Phasen unterteilen - von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Anschlussplanung:
Phase 1: Erster Kontakt und Einschätzung
Sobald eine Krise gemeldet wird, nimmt der Bereitschaftsdienst des Kriseninterventionsträgers Kontakt auf. Bei Ankernetz erfolgt dieser erste Kontakt rund um die Uhr - auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen. In diesem ersten Gespräch wird die Situation eingeschätzt: Liegt tatsächlich eine Krisenindikation vor? Ist eine sofortige Aufnahme notwendig, oder reicht zunächst telefonische Krisenbegleitung?
Phase 2: Aufnahme und Sicherung
Bei bestätigter Krisenindikation erfolgt die Aufnahme in eine Kriseninterventionsstelle. Bei Ankernetz geschieht das in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Stunden nach dem ersten Kontakt. Der Jugendliche bekommt ein sicheres Zimmer, Mahlzeiten und einen ersten Ansprechpartner. Ziel dieser Phase ist zunächst nur eines: Sicherheit herstellen.
Phase 3: Stabilisierung
In den folgenden Tagen arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen intensiv mit dem Jugendlichen. Es werden Gespräche geführt, die Lebenssituation wird beleuchtet, und erste Hypothesen zur Weiterversorgung entstehen. Parallel dazu wird das zuständige Jugendamt kontaktiert und über die Situation informiert.
Phase 4: Hilfeplangespräch und Übergang
Am Ende der Krisenintervention steht ein Hilfeplangespräch. Alle Beteiligten - Jugendamt, Eltern (sofern es dem Wohl des Kindes dient), der Jugendliche selbst und der Kriseninterventionsträger - entwickeln gemeinsam eine Perspektive. Das kann die Rückkehr nach Hause sein (mit ambulanter Unterstützung), die Aufnahme in eine therapeutische Wohngruppe oder eine andere Hilfeform nach SGB VIII.
Wer kann Krisenintervention beantragen?
- Jugendämter in Berlin und Brandenburg (§ 42 SGB VIII - Inobhutnahme)
- Sorgeberechtigte, wenn sie selbst Hilfe anfordern
- Kliniken bei Entlassung ohne gesicherte Anschlussversorgung
- Polizei bei Ingewahrsamnahmen oder Kindeswohlgefährdungen
- Schulen über Schulsozialdienst bei akuten Krisensituationen
- In Ausnahmefällen auch Jugendliche selbst (Selbstmelder)
Krisenintervention vs. Psychiatrie: Was ist der Unterschied?
Ein häufiges Missverständnis: Krisenintervention und Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) sind zwei unterschiedliche Hilfesysteme, die sich gegenseitig ergänzen - aber nicht ersetzen.
Die Psychiatrie behandelt psychiatrische Erkrankungen mit medizinischen Mitteln. Krisenintervention schafft sozialen Schutzraum und pädagogische Begleitung. Beides kann gleichzeitig notwendig sein - oder sequenziell: zuerst Psychiatrie, dann Krisenintervention oder umgekehrt.
Eine KJP-Aufnahme ist indiziert, wenn medizinische oder psychiatrische Behandlung notwendig ist - zum Beispiel bei akuter Suizidalität mit konkretem Plan, bei psychotischen Zuständen oder wenn eine medikamentöse Einstellung erforderlich ist. Krisenintervention kann hingegen angeboten werden, wenn die Situation pädagogisch-sozialpädagogisch beherrschbar ist.
Was passiert nach der Krisenintervention?
Das Ziel der Krisenintervention ist nicht, dauerhafter Ersatz für andere Hilfen zu sein - sondern Brücke. Nach der Stabilisierung gibt es verschiedene Wege:
- Rückkehr nach Hause mit ambulanter sozialpädagogischer Begleitung (§ 27 SGB VIII)
- Aufnahme in eine therapeutische Wohngruppe (§ 34 SGB VIII)
- Aufnahme in eine intensive Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Beginn einer ambulanten Psychotherapie mit Kassensitz
- Diagnostik und Clearing zur Einschätzung des weiteren Hilfebedarfs
Ankernetz: 24/7 Krisenintervention in Berlin und Brandenburg
Ankernetz bietet Krisenintervention für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren rund um die Uhr an. Unser Bereitschaftsdienst ist an 365 Tagen im Jahr erreichbar - auch über die Feiertage. Wir arbeiten eng mit den Berliner Jugendämtern in allen Bezirken sowie mit Jugendämtern in Brandenburg zusammen.
Was Ankernetz von anderen Trägern unterscheidet: Die Krisenintervention ist eingebettet in ein vollständiges Hilfenetz. Nach der Krise müssen Jugendliche nicht in ein anderes System wechseln - wir begleiten sie in die nächste Hilfeform. Therapeutische Wohngruppen, Psychotherapie mit Kassensitz, Diagnostik und Beratung sind alle unter einem Dach verfügbar.