Ja - aber mit Klärungsbedarf im Vorfeld
Grundsätzlich können Kinder und Jugendliche aus Österreich oder der Schweiz in einer deutschen Einrichtung untergebracht werden. Die Unterbringung selbst richtet sich dann vollständig nach deutschem Recht - konkret nach dem SGB VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Was sich nicht automatisch überträgt, ist die Finanzierung: Deutschland, Österreich und die Schweiz haben drei eigenständige, voneinander unabhängige Jugendhilfesysteme.
Wie unterscheiden sich die drei Systeme?
- Deutschland: bundesweit einheitlich geregelt über das SGB VIII, zuständig sind die kommunalen Jugendämter
- Österreich: geregelt über die Landes-Jugendwohlfahrtsgesetze, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, zuständig sind die Kinder- und Jugendhilfeträger der Länder
- Schweiz: kantonal geregelt, zuständig sind die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) auf Kantonsebene - es gibt kein bundesweit einheitliches Jugendhilfegesetz wie in Deutschland
Diese Unterschiede bedeuten nicht, dass eine Unterbringung in Deutschland unmöglich ist - sie bedeuten nur, dass die Finanzierung nicht automatisch von der einen zur anderen Behörde durchgereicht wird, sondern im Vorfeld geklärt werden muss.
Warum wählen österreichische oder Schweizer Stellen überhaupt einen deutschen Träger?
Meist, wenn im eigenen Land kein passender Platz verfügbar ist - etwa bei sehr spezifischem Bedarf, bei Kapazitätsengpässen in bestimmten Regionen, oder wenn ein Kind bereits mehrere Plätze durchlaufen hat und ein Neuanfang außerhalb des bisherigen Umfelds sinnvoll erscheint. Auch spezialisierte Angebote, die es in dieser Form nicht überall gibt - bei Ankernetz zum Beispiel die Kombination aus therapeutischem Wohnen, integrierter Psychotherapie mit Kassensitz und der spezialisierten Ankerkleidung - spielen eine Rolle.
Wie läuft die Finanzierung bei einer Auslandsplatzierung ab?
Es gibt keine automatische, standardisierte Lösung - das ist der wichtigste Unterschied zu einer innerdeutschen Platzierung. In der Praxis kommen zwei Wege in Frage: Entweder übernimmt die anfragende Stelle in Österreich oder der Schweiz die Kosten über eine individuelle Vereinbarung mit dem deutschen Träger, oder die Finanzierung erfolgt als Selbstzahler durch die Familie, gegebenenfalls mit Unterstützung durch die heimische Behörde. Welcher Weg passt, klären wir bei Ankernetz immer vor der eigentlichen Aufnahme - nicht erst danach.
Was ist rechtlich wichtig zu wissen?
Die Unterbringung in einer deutschen Einrichtung unterliegt vollständig deutschem Recht und deutscher Aufsicht - unabhängig davon, aus welchem Land das Kind kommt oder wer die Kosten trägt. Für die österreichische oder Schweizer Behörde bedeutet das: Sie bleibt zwar rechtlich für den Fall zuständig, die konkrete pädagogische und therapeutische Arbeit vor Ort erfolgt jedoch nach deutschen Standards.
Wie läuft eine Anfrage aus Österreich oder der Schweiz praktisch ab?
- Erstkontakt über das Platzanfrage-Formular, Telefon oder E-Mail, mit Hinweis auf Herkunftsland und anfragende Stelle
- Erstgespräch zur fachlichen Einschätzung: Passt der Bedarf zu unseren Angeboten?
- Kennenlernen zwischen Kind, Familie und Team - per Videocall oder, wenn gewünscht, auch persönlich vor Ort
- Klärung der Finanzierung - Selbstzahler oder individuelle Vereinbarung mit der Behörde
- Bei Passung: Aufnahmegespräch und Beginn der Unterbringung in Berlin - auf Wunsch übernimmt unser Team auch die Abholung des Kindes
- Laufende Abstimmung mit der zuständigen Stelle im Herkunftsland während der gesamten Unterbringung
Wie lernen sich Kind und Team vor der Aufnahme kennen?
Gerade bei einer Anreise aus Österreich oder der Schweiz muss das erste Kennenlernen nicht vor Ort in Berlin stattfinden. In der Regel findet ein erstes Kennenlernen per Videocall statt - bei Bedarf und wenn es die Situation erlaubt, ist ein persönliches Treffen ebenfalls möglich. Für die eigentliche Anreise zur Aufnahme holen wir das Kind auf Wunsch auch selbst ab, statt die gesamte Organisation der Familie oder der Behörde zu überlassen.
Ankernetz: Ansprechpartner für Anfragen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum
Wir begleiten Anfragen aus Österreich und der Schweiz von Anfang an persönlich - von der ersten fachlichen Einschätzung bis zur Klärung der Finanzierung. Melden Sie sich, wenn im eigenen Land kein passender Platz zu finden war. Wir prüfen offen, ob wir helfen können.