18 ist keine harte Grenze
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Jugendhilfe automatisch am 18. Geburtstag endet. Rechtlich ist man mit 18 volljährig - aber das bedeutet nicht, dass man von einem Tag auf den anderen allein zurechtkommen muss. Das Gesetz sieht genau für diese Situation eine eigene Hilfeform vor.
Hilfe für junge Volljährige: § 41 SGB VIII
§ 41 SGB VIII ermöglicht die Fortsetzung oder den Beginn von Jugendhilfe über das 18. Lebensjahr hinaus - in der Regel bis zum 21. Geburtstag, in begründeten Ausnahmefällen sogar darüber hinaus. Voraussetzung ist, dass die Hilfe für eine gelingende Verselbstständigung notwendig ist.
Was Weiterführung konkret bedeuten kann
- Verbleib in der bisherigen Wohngruppe oder Pflegefamilie über die Volljährigkeit hinaus
- Ambulant begleitetes Wohnen in einer eigenen Wohnung
- Fortsetzung von Beratung oder Therapie ohne Unterbrechung
- Unterstützung bei Ausbildung, Studium oder Berufseinstieg
- Finanzielle Absicherung während der Übergangszeit
Typische Herausforderungen beim Übergang
- Organisatorische Selbstständigkeit: Miete, Behördengänge, Versicherungen, Finanzen
- Fehlendes familiäres Sicherheitsnetz, das andere junge Erwachsene oft selbstverständlich haben
- Unsicherheit über die eigene Zukunft nach dem Ende der intensiven Betreuung
- Der Übergang fällt häufig mit Ausbildungsbeginn oder Studienstart zusammen - doppelte Umstellung
Careleaver starten ihr Erwachsenenleben oft ohne das familiäre Netz, auf das andere junge Menschen bei Rückschlägen zurückgreifen können. Genau deshalb ist ein gut geplanter, nicht abrupter Übergang so wichtig.
Was frühzeitig geplant werden sollte
- Rechtzeitig - idealerweise mit 16 oder 17 - das Gespräch über die Zeit nach 18 beginnen
- Klären, ob und in welcher Form Hilfe nach § 41 SGB VIII infrage kommt
- Konkrete Zukunftsfragen frühzeitig angehen: Wohnen, Ausbildung, Finanzen
- Kontakte und Unterstützungsnetzwerke aufbauen, die über die Volljährigkeit hinaus tragen
Die Rolle des Jugendamts nach dem 18. Geburtstag
Auch nach der Volljährigkeit bleibt das Jugendamt Ansprechpartner, sofern eine Hilfe nach § 41 SGB VIII bewilligt ist. Der oder die junge Erwachsene wird dabei zunehmend als eigenständig Handelnde einbezogen - die Entscheidungsmacht verschiebt sich spürbar in Richtung des jungen Menschen selbst.
Wie Ankernetz junge Erwachsene begleitet
Wir lassen niemanden am 18. Geburtstag fallen. Junge Menschen aus unseren Wohngruppen werden beim Übergang in die Selbstständigkeit aktiv begleitet - von ambulanter Nachbetreuung bis zur Unterstützung beim Berufseinstieg über unser Programm für den Übergang Schule und Beruf.
Fazit
Volljährigkeit muss kein abrupter Bruch sein. Wer frühzeitig plant und die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten kennt, kann den Übergang so gestalten, dass er trägt - statt zu überfordern.